Landkreis Starnberg – Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35. Damit ergeben sich ab Montag, den 31. Mai, Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich jetzt drei Hausstände treffen, solange die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Alle Einzelheiten sind dem Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 18c Ausgabe vom 30. Mai 2021 (www.lk-starnberg.de/media/custom/2235_690_1.PDF?1622360463) zu entnehmen.
Ab 31. Mai gilt im Landkreis Starnberg folgendes:
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im Öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten werden. Zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Auch vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Gesamtzahl nicht berücksichtigt, für sie gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Die übrigen Regelungen der 12. BayIfSMV sowie die Bekanntmachungen des Landratsamts Starnberg unter www.lk-starnberg.de/coronavirus gelten unverändert fort und sind zu beachten.
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