Landsberg am Lech – Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben not- wendig. Demnach sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die Führerscheinstelle im Landratsamt Landsberg am Lech weist nochmals darauf hin, dass aktuell alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, bis kommenden Donnerstag, 19. Januar 2023, umzutauschen sind. Dies gilt zunächst für Geburtsjahrgänge der Führerscheininhaber von 1959 bis 1964. Dazu ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle er- forderlich, allein schon aufgrund des großen Andrangs derzeit. Terminvereinbarungen und weitere Informationen zum Pflichtumtausch auf der Internetseite des Landratsamtes www.landratsamt-landsberg.de |
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