Dießen – Der Markt Dießen am Ammersee gewährt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sporte- tat an die Dießener Vereine. Fördervereine können dabei nicht unterstützt werden. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist die aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche im jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Abgabeter- min für die Förderung im kommenden Jahr ist der 1.10.2024.
Zuschüsse können für jugendliche Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Dießen am Ammersee und ebenso für nicht anerkannte Übungsleiter beantragt werden. So erhalten Vereine für je- des jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Jahrgänge ab 2007) eine För- derung in Höhe von 40 Euro, für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Jahr- gänge 2004-2006) gibt es 30 Euro. Nicht anerkannte Übungsleiter in den örtlichen Vereinen können mit einem Pauschalbetrag von 250 Euro gefördert werden.
Alle Anträge sind im Rathaus einzureichen. Abgabetermin ist, unter Beifügung entsprechen- der Mitgliederlisten, der 01.10.2024. Ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Förderung be- steht nicht. Sie erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde.
Die Zuschussanträge liegen im Rathaus, Raum Nr. 104 zur Abholung bereit oder können unter www.diessen.de abgerufen werden. Für weitere Auskünfte zum Jugendetat können sich Interessierte gerne vormittags unter der Telefonnummer 08807 9294-49 im Rathaus melden.
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