Landkreis Landsberg am Lech – Das Gesundheitsamt Landsberg am Lech mit dem Contact Tracing Team (CTT), ändert ab sofort die Strategie bei der Kontaktnachverfolgung von engen Kontaktpersonen von sogenannten Indexfällen, das heiißt, Personen, die mit einem PCR positiv auch das Coronavirus getestet wurden. Die Kontaktnachverfolgung fokussiert sich im Wesentlichen auf den Haushalt der Indexperson, so wie auf vulnerable (besonders gefährdete) Bereiche wie, Pflegheime, Kliniken, Seniorenwohngruppen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, denn diese Menschen sind besonders gefährdet und benötigen besondere Schutzmaßnahmen. 

Dieses Vorgehen des Landsberger Gesundheitsamtes folgt den Vorgaben der Fachbehörden (RKI und LGL) bei sehr hohem Infektionsgeschehen im Landkreis. Die Indexperson selbst wird über das positive Ergebnis des PCR – Tests informiert und aufgeklärt. Dazu wird die Indexperson aufgefordert Kontaktpersonen (außerhalb des eigenen Haushalts) selbst zu ermitteln und zu informieren. 

Das Gesundheitsamt gibt zu den wichtigsten Fragen folgende Handlungsanweisungen: 

 Ich habe ein positives Testergebnis 

 Ich habe einen positiven Schnelltest Begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne. Machen Sie einen PCR-Test zur Bestätigung. (Terminvereinbarung am Testzentrum Penzing 08191- 129- 1770). Ein negativer PCR bedeutet keine weiteren Maßnahmen und Ende der Isolation. 

 Ich habe ein positives PCR-Ergebnis und bin geimpft oder genesen Begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne. Freitestung mittels Schnelltest nach frühestens 7 Tagen, falls keine coronatypischen Symptome vorliegen, ansonsten Freitestung nach 14 Tagen. Bei Symptomen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Hausarzt auf. 

 Ich habe ein positives PCR-Ergebnis und bin nicht vollständig geimpft und nicht genesen Begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne. Bei Symptomfreiheit Freitestung nach 14 Tagen mittels Schnelltest oder PCR-Test. Es erfolgt im Regelfall keine aktive Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt. Die Quarantäne endet nach Ablauf der vorgesehenen Frist und ggf. Freitestung und Übermittlung des negativen Freitestergebnisses an das Gesamtsamt - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 Kontaktperson 

 Wann bin ich Kontaktperson? Enger Kontakt liegt vor, wenn Sie: a) für mehr als 10 Minuten den Abstand von 1,5 Metern zu einer infizieren Person unterschritten haben, ohne angemessenen Schutz (Angemessener Schutz besteht, wenn die infizierte Person und die Kontaktperson durchgehend und korrekt Mund-NasenBedeckung (MNS) oder FFP2-Maske getragen haben) b) ein Gespräch mit einer infizierten Person hatten, wobei der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wurde und kein angemessener Schutz (wie oben) von mindestens einer Person getragen wurde – unabhängig von der Dauer des Gesprächs. c) mit Sekret aus Mund oder Nase der infizierten Person in Berührung gekommen sind z.B. husten, niesen, küssen). d) sich gleichzeitig mit einer infizierten Person länger als 10 Minuten in einem Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolmenge aufgehalten haben – unabhängig vom Abstand oder getragener MNS/FFP2-Maske. 

 Was soll ich tun, wenn ich enge Kontaktperson bin und vollständig geimpft oder genesen bin? Wenn Sie keine Symptome haben und nicht innerhalb von 14 Tagen entwickeln, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Treten innerhalb der nächsten 14 Tage Symptome auf, begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne und lassen einen Test (Schnelltest oder PCR) beim Hausarzt durchführen. 

 Was soll ich tun, wenn ich enge Kontaktperson bin und nicht vollständig geimpft und nicht genesen bin? Begeben Sie sich für 10 Tage in sofortige Quarantäne. Ab dem 7. Tag ist bei Symptomfreiheit eine Freitestung mittels negativem Schnelltest oder negativen PCR-Test möglich. Sollte ein Test positiv sein, siehe Punkt 1. Hinweis: Auch hier gilt für die beiden genannten Fälle, dass keine aktive Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgt. Die Quarantäne endet auch hier nach Ablauf der vorgesehenen Frist und ggf. Freitestung und Übermittlung des negativen Freitestergebnisses an das Gesamtsamt - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 Was mache ich mit Testergebnissen: Positive PCR-Testungen werden aufgrund der gesetzlichen Meldepflichten automatisch vom Labor an das Gesundheitsamt gemeldet. Befunde zur Beendigung der Quarantäne senden Sie bitte per Email an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.