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Landkreis Weilheim-Schongau plant Beitritt zum MVV

MVV Symbolbild: aloys.news
Landkreis Weilheim-Schongau – Der Kreisausschuss, der Mobilitätsbeirat und die Arbeitsgruppe Mobilität empfehlen einstimmig dem Kreistag eine wegweisende Beschlussfassung zur Mobilität im Landkreis Weilheim-Schongau. Ziel ist der Beitritt zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) ab dem 1. Januar 2025 und die Übernahme der damit verbundenen Kosten. „Die Entscheidung des Kreisausschusses ist äußerst positiv! Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Kreistag bis Ende der Woche den letzten Schritt für den Beitritt zum MVV unternimmt. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Weilheim-Schongau werden zweifellos von diesen Entwicklungen profitieren", so die Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach dem einstimmigen Beschluss.

Die Empfehlung umfasst:
1. Der Landkreis Weilheim-Schongau tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei und wird Gesellschafter der MVV GmbH.

2. Der Landkreis Weilheim-Schongau übernimmt die gem. Sachverhalt anfallenden investiven und konsumtiven Kosten.

3. Die Kosten ergeben sich aus
 notwendigen Erstinvestitionen (10 % Eigenanteil) – einmalig 2024
 Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im ÖPNV – ab 2025-2030
 Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im SPNV (10 % Eigenanteil) – ab 2025-2030
 Regiekosten der MVV GmbH.

4. Zum rechtskonformen Ausgleich der verbundbedingten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im allgemeinen ÖPNV wird der Landkreis Weilheim-Schongau im Laufe des Jahres 2023 eine Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 erlassen. Die MVV GmbH wird beauftragt, bei den dafür notwendigen Schritten zu unterstützen.

5. Die Landrätin wird ermächtigt, alle für die Verbunderweiterung notwendigen Maßnahmen umzusetzen bzw. sämtliche rechtserheblichen Erklärungen abzugeben, insbesondere die Unterzeichnung aller notwendigen Verträge und Vereinbarungen. Dem Kreistag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bericht zu erstatten.

6. Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird um die Festlegung ergänzt, dass ab Verbundbeitritt am 01.01.2025 der jeweils gültige MVV-Verbundtarif anzuwenden ist.

Die Entscheidung basiert auf verkehrspolitischen Grundlagen und Zielen des Freistaats Bayern sowie den lokalen Strategien des Landkreises Weilheim-Schongau aus dem Nahverkehrsplan von 2021 und einem Kreistagsbeschluss. Im Fokus stehen auch tarifliche Regelungen, die das bestehende Tarifgebiet erweitern und den Einbezug von Schüler- und Gästekarten sowie die Einbindung von Stadttarifen und BahnCard-Regelungen vorsehen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter freut sich über das Votum des Kreisausschusses und sagt weitere Unterstützung durch den Freistaat zu: „Der Beschluss des Kreisausschusses ist ein positives Signal! Jetzt hoffe ich, dass der Kreistag Ende der Woche den Weg zum MVV-Beitritt endgültig freimacht. Denn für die Fahrgäste verspricht das nur Vorteile: Sie profitieren von einheitlichen und meist auch günstigeren Ticketpreisen, abgestimmten Fahrplänen und einheitlichen Fahrgastinformationen. Das erleichtert den Zugang zum ÖPNV ungemein. Von Seiten des Freistaats unterstützen wir die Kommunen deshalb auf ihrem Weg in flächendeckende und leistungsfähige Verkehrsverbünde und übernehmen den Großteil der anfallenden Kosten. Auch der Landkreis Weilheim-Schongau wird hiervon profitieren."

Landkreis Weilheim-Schongau stimmt Empfehlung für Alpenbus-Ausschreibung zu

Der Kreisausschuss, Mobilitätsbeirat und die Arbeitsgruppe Mobilität des Landkreises Weilheim-Schongau empfehlen mehrheitlich (gegen eine Stimme) dem Kreistag die Teilnahme an der Ausschreibung neuer Expressbuslinien für fünf Jahre. Dies basiert auf dem vorliegenden Leistungsbild des Alpenbus-Projekts. Die Empfehlung sieht vor, dass der Landkreis die territorialen Kosten übernimmt, die nicht durch den Freistaat Bayern gedeckt sind. Die MVV GmbH wird damit beauftragt, Ausschreibungsverfahren durchzuführen, Verkehrsleistungen zu vergeben und Verkehrsverträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen. Hintergrund dieser Empfehlung ist der Schwerpunkt des "Fahrplans für mehr Mobilität in Bayern" der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2018, der die Schaffung einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung im Oberland mittels Expressbussen vorsieht. Diese Buslinien sollen als ergänzendes landesbedeutsames Angebot im Großraum München dienen und auf einer schnellen Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen SPNV-Haltestellen und wesentlichen Nachfrageschwerpunkten beruhen. Der Alpenbus umfasst zwei Expressbuslinien: den West-Ast (Murnau – Penzberg – Bad Tölz) und den Ost-Ast (Bad Tölz – Gmund – Miesbach – Rosenheim) inklusive einer Expressverbindung zwischen Bad Tölz und Miesbach. Die Routenplanung sieht eine stündliche Verbindung auf dem West-Ast von Bad Tölz nach Murnau vor, die auch an den Osterseen an den Wochenenden Halt macht. 

Empfehlung zur Neuausschreibung der MVV-Linie 374

Der Kreisausschuss, Mobilitätsbeirat und die Arbeitsgruppe Mobilität des Landkreises Weilheim-Schongau empfehlen einstimmig dem Kreistag die Linie 374 in der Variante 2 (Taktverdichtung Mo-Fr) weiterzuführen, da sie hohe Fahrgastzahlen verzeichnet, insbesondere im Schülerverkehr. Diese Empfehlung steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Die politischen Beschlüsse müssen bis spätestens Dezember 2023 vorliegen, um den Zeitplan für die Ausschreibung nicht zu gefährden und den Betrieb ab Dezember 2025 zu gewährleisten. Die MVV-Linie 374 steht zum Fahrplanwechsel 2025/2026 zur Neuausschreibung an.

Landkreis Weilheim-Schongau ermöglicht Einführung des Bayerischen Ermäßigungstickets

Im Rahmen der Einführung des Bayerischen Ermäßigungstickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird Landrätin Andrea Jochner-Weiß einstimmig ermächtigt, die 1. Änderung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Weilheim-Schongau zu erlassen. Diese Änderung, rückwirkend zum 1. September 2023, steht unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität für den Kreishaushalt.
Der Freistaat Bayern hat zusätzlich zum regulären Deutschlandticket ein Ermäßigungsticket beschlossen, das Auszubildenden bereits seit dem 1. September 2023 und den Studierenden ab dem Wintersemester 2023/2024 zur Verfügung steht. Das Ermäßigungsticket, das um 20 Euro unter dem regulären Deutschlandticket liegt, beläuft sich auf einen Preis von 29 Euro pro Monat und wird durch eine preisliche Reduktion vom Freistaat Bayern ermöglicht.

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