Landkreis Landsberg am Lech – Das Landratsamt Landsberg am Lech hat erneut eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von nicht angemeldeten öffentlichen Versammlungen im Bereich des Hauptplatzes in Landsberg am Lech erlassen.
Auf dem Hauptplatz der Stadt Landsberg am Lech sind demnach am Montag, den 14.02.2022 in der Zeit zwischen 17:00 und 20:00 Uhr geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter/Versammlungsleiter in Gestalt weiterer „Spaziergänge" gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen aufgrund erneuter anonymer Aufrufe in den Sozialen Medien und/oder Messengerdiensten oder in ähnlichen Plattformen auf der im Lageplan (Allgemeinverfügung im Amtsblatt) schraffiert gekennzeichneten Fläche untersagt.
Drei angemeldete Versammlungen am Montag
Für Montag, 14.02.2022 sind auf dem Hauptplatz in Landsberg am Lech insgesamt drei Versammlungen angemeldet. Eine Versammlung soll von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr mit 10 Teilnehmer/innen zum Thema „Journalismus und die freie Impfentscheidung" stattfinden. Daneben wird ab 17:30 Uhr – 19:30 Uhr eine Versammlung mit einer unbekannten Anzahl an Teilnehmer/innen zum Thema „Die Ausgrenzung von Ungeimpften muss sofort beendet werden" im südlichen Teil des Hauptplatzes stattfinden. Abschließend findet im nördlichen Teil des Hauptplatzes ab 17:45 Uhr – 20:00 Uhr eine Versammlung mit rund 100 Teilnehmer/innen statt, welche sich gegen Maßnahmenkritik wendet.
FFP2 Maskenpflicht für unangemeldete „Spaziergänger"
Die geplante und unangemeldete als „Spaziergang" betitelte Versammlung am Montag, den 14.02.2022 die sich gegen die Corona-Maßnahmen und / oder Covid-19-Schutzimpfungen richtet, wird dahingehend beschränkt, dass die Versammlungsteilnehmer/innen zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Näheres (Ausnahmen) in der Allgemeinverfügung)
Der Lageplan und die Begründung der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 13/2022 einzusehen. Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung auf der Internetseite des Landratsamtes www.landratsamt-landsberg.de
Die Allgemeinverfügung tritt am 14.02.2022, 00:00 Uhr, in Kraft und am 15.02.2022, 00:00 Uhr, außer Kraft. Sie gilt am 11.02.2022 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.13/2022 des Landkreises Landsberg am Lech als bekannt gegeben
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