Landsberg am Lech – Mit finanziellen Zuwendungen nach den Jugend- und Sportförderungsrichtlinien unterstützt die Stadt Landsberg am Lech Vereine und Verbände, die nach ihren Satzungen oder Statuten aktive Jugendförderung leisten. Anträge hierfür sind bis spätestens 1. März 2022 bei der Stadt einzureichen.
Antragsberechtigt sind allgemein Jugendgruppen als auch Sport- und Schützenvereine. Den Anträgen der Sport- und Schützenvereine ist die Bestandsmeldung an den jeweiligen Dachverband bzw. den Bayerischen Schützenbund oder den Bayerischen Landessportverband (BLSV) beizufügen. Zusätzlich sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den jeweiligen Förderrichtlinien durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Die formlosen Anträge können postalisch an die Stadt Landsberg am Lech, Referat Schule Jugend Sport, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech bzw. per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden. Bei Rückfragen steht das entsprechende Referat der Stadt unter der Telefonnummer 08191 / 128-415 bzw. -130 gerne zur Verfügung.
„Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr Vereine in ihrer Jugendarbeit fördern. Jeder Euro, den wir in unsere Jugend investieren, ist wertvoll", so Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl.
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