Landkreis Landsberg am Lech – Nachdem die Anfragen bei der Corona-Hotline des Landratsamtes und auch beim Landsberger Gesundheitsamt zu den neuen Quarantäneregeln sehr stark zugenommen haben, informiert das Gesundheitsamt nun nochmals in kompakter Form über aktuelle Änderungen bzgl. Ausnahmen von der Isolations- und Quarantänepflicht: Da die SARS-Cov-2 Virusvariante Omikron mittlerweile in Deutschland vorherrschend ist, gelten bundesweit einheitliche Isolations- und Quarantäneregeln (zwischen Delta und Omikron wird nicht unterschieden): Für positiv getestete Personen (sog. Indexfälle) gilt:
10 Tage Quarantäne (ab positivem Test oder Symptombeginn)
Freitestung ab Tag 7 (negativer PCR- oder Antigenschnelltest) möglich, Bedingung: 48 Stunden Symptomfreiheit zum Zeitpunkt des Freitests oder des Isolationsendes nach 10 Tagen Für enge Kontaktpersonen eKP gilt:
10 Tage Quarantäne
Freitestmöglichkeit für asymptomatische Personen ab Tag 7 (negativer PCR- oder Antigenschnelltest), unabhängig vom Impfstatus
Ausgenomen von der Quarantänepflicht sind folgende enge Kontaktpersonen: Vollständig geimpfte Personen plus Auffrischungsimpfung („Geboosterte"), Genesene Personen (28 bis 90 Tage nach positivem PCR-Test) und vollständig Geimpfte Personen (15 bis 90 Tage nach 2. Impfung). Für alle eKP, auch und insbesondere die nicht quarantänepflichtigen, gilt:
Bei Symptomen und/oder positivem Selbsttest sich unverzüglich in Selbstquarantäne zu begeben, Meldung an das Gesundheitsamt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Kontaktreduktion und strikte Befolgung der Hygieneregeln im Rahmen der Eigenverantwortung werden dringend empfohlen.
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