Dießen –- Am Mittwoch, 15. Januar 2025 wird für den Ortsteil Obermühlhausen eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher für die Dauer der noch verbleibenden Amtszeit des Gemeinderats gewählt.
Im Vorfeld der Wahl sind die Bürgerinnen und Bürger aus Obermühlhausen dazu aufgerufen, Wahlvorschläge zu erbringen. Dazu berechtigt ist jede wahlberechtigte Person, auch Selbstvorschläge sind zulässig.
Ortssprecherin oder Ortssprecher für den Ortsteil werden kann jede Person, die am Wahltag seit mindestens zwei Monaten ihren Wohnsitz in Obermühlhausen hat und wahlberechtigt ist. Sie muss zudem am Wahltag Unionsbürgerin oder Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht gemäß Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Betrifft der Vorschlag eine andere Person, so ist deren Einverständnis durch ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag zu bestätigen. Die Wahlvorschläge können bis Freitag, 29. Novem- ber 2024, im Dießener Rathaus (Zimmer 104, 1. Stock, Hauptamt) eingereicht werden.
Das entsprechende Wählerverzeichnis zur Ortssprecherwahl kann von 18. November 2024 bis 29. November 2024 im Einwohnermeldeamt (EG, Zimmer 006) zu den üblichen Öffnungs- zeiten eingesehen werden. Einsprüche gegen Einträge in das Wählerverzeichnis können ebenso in dieser Zeit vorgebracht werden.
Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte erhält von Amts wegen in der Zeit von 9. bis 20. Dezember 2024 die vollständigen Wahlunterlagen nach Hause
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