Dießen – „Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen. Daraus ergibt sich, dass es unzulässig ist, einen Gehweg zu befahren… Seit 9. November 2021 müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wenn Sie einen Gehweg vorschriftswidrig befahren" (Quelle: bussgeldkatalog.org).
In der Dießener Hofmarkkurve hat das keine Gültigkeit. Kinder sind täglich auf ihrem Schulweg gefährdet. Tempo 30 wird seit Jahren nicht kontrolliert. Es gibt mitten in Dießen einen „rechtsfreien Raum", wahrscheinlich noch solange, bis etwas passiert. Die beiden Fotos entstanden am 6. Oktober 2025 gegen 13 Uhr.
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Kommentare 2
Der "shit storm" auf die Anlieger in der Dießener Hofmark, die sich zu Wort melden, lässt nicht lange auf sich warten: "Wie kommst Du darauf dass entlang der Hofmarkstraße die Straßenverkehrsordung von der Staatsseite oder vom Gesetzgeber her überhaupt nicht gelte? Einbildung? Gscheithaferl? Opferrollenkultur?" (ein Kommentar in facebook /Montag Nachmittag)
Das ist doch seit Jahren in der Prinz-Ludwig-Straße vor der Apotheke und auf der anderen Seite vorm Bäcker Alltag, da schert sich auch niemand. Entweder man baut dort Poller hin oder die Situation wird sich nicht ändern.