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Rechtslage bei autonomem Fahren. Wie sieht die aus?

Rechtslage bei autonomem Fahren. Wie sieht die aus? Archivbild: aloys.news
Berlin/Dießen – Autonomes Fahren gilt schon heute als Fahrzeugtechnologie der Zukunft. Dabei ist die Technologie längst weiter vorangeschritten als vielen leidenschaftlichen Autofahrern bekannt ist. Das rasante Entwicklungstempo sorgt zudem dafür, dass sich auch der Gesetzgeber längst mit dem richtigen Umgang der neuen Fahrzeugtechnologie auseinandergesetzt hat.


Auch wenn noch nicht bekannt ist, wann das autonome Fahren in Deutschland  – https://www.bussgeldkatalog.de/autonomes-fahren/ – endgültig Fuß fassen wird, haben sich Bundesrat und Bundestag bereits im Mai 2021 mit der Frage auseinandergesetzt, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen sollen. Die hier auf den Weg gebrachte Gesetzesformulierung erlaubt es autonomen Autos generell, dass diese in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Wie genau allerdings die Details im Einzelnen aussehen sollen, ist weiterhin unklar. Die genauen Bestimmungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung in Zukunft Schritt für Schritt geklärt werden, sodass explizit auf die Weiterentwicklung der Technologie eingegangen werden kann. Im internationalen Vergleich fällt die Bundesrepublik damit erneut zurück. In vielen anderen Ländern sind die Regelungen zum autonomen Fahren schon viel genauer. 


Wer haftet beim autonomen Fahren?
Lange war vor allem eins klar: Kommt durch die eigenen Handlungen am Steuer jemand zu schaden oder wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss der Verursacher dafür haften. um entsprechende Schäden auf finanzieller Ebene auch tatsächlich abdecken zu können, war in Deutschland der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Beim autonomen Fahren können etwaige Schäden aber durch die Technik verursacht werden: Der Fahrzeugführer hätte in diesem Fall keine Schuld. Damit die Ansprüche von potenziell geschädigten Personen aber trotzdem abgedeckt werden können, hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass neben der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung generell eine Haftpflichtversicherung für die technische Aufsicht abgeschlossen werden muss.

Wem die strafrechtliche Verantwortung zugesprochen werden muss, muss allerdings immer individuell geprüft werden. Hier gibt es sehr unterschiedliche Ansätze. Zum einen kann natürlich der einzelne Akteur zum Versagen des Systems beigetragen haben, zum anderen kann es sich aber auch um ein Organisationsversagen handeln. In diesem Fall sind Hersteller oder Betreiber dafür verantwortlich. 


Welche Stufe des autonomen Fahrens ist in Deutschland erlaubt?
Das autonome Fahren wird in Deutschland in fünf Stufen unterteilt. Nach der jüngsten Gesetzesänderung durch die Bundesregierung ist in der Bundesrepublik bislang Stufe vier erlaubt. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung: Autonomes Fahren darf nämlich nur in festgelegten Betriebsbereichen erfolgen. Diese müssen außerdem vorab als solche genehmigt sein. Die möglichen Anwendungsfälle sind demnach stark eingeschränkt. Sie beziehen sich aktuell im Wesentlichen auf Shuttlebusse, Veranstaltungen und auch Firmengelände. Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in nicht speziell dafür ausgeschriebenen Bereichen ist nicht zulässig.

Hier hängt Deutschland vor allem aufgrund der Bürokratie deutlich hinter anderen Ländern. Derweil ist weiter unklar, wann es zu weiteren Lockerungen für das autonome Fahren kommen wird. 


Was sind die fünf Stufen des autonomen Fahrens?
Mit Blick auf das autonome Fahren wird zwischen fünf Automatisierungsstufen unterschieden. Die erste Stufe stellt das assistierte Fahren dar. Es umfasst Fahrzeuge, die über eine Vielzahl von Assistenzsystemen verfügen. Die Assistenzsysteme wie der Spurhalter oder auch ein Tempomat erleichtern das Fahren enorm und unterstützen bei vielen wichtigen Aufgaben. Die Verantwortung und vor allem eben auch die Haftung unterliegt aber weiter dem Fahrer. Er ist auch für das Führen des Fahrzeugs im Einzelnen verantwortlich.

Die zweite Stufe markiert das teilautomatisierte Fahren. Hier sind die Fahrzeuge dazu in der Lage, einige Aufgaben während des Fahrens selbständig zu bewältigen. Ein Eingreifen durch den Fahrer ist nicht erforderlich. So sind die Fahrzeuge beispielsweise dazu in der Lage, selbständig zu bremsen, zu beschleunigen und eben auch die Spur zu halten. Es gibt hier auch Technologien, die das eigenständige Parken übernehmen.

Beim hochautomatisierten Fahren in Stufe drei ist die Technologie so weit vorangeschritten, dass der Fahrer sich während der Fahrt auf andere Dinge einlassen kann. Er befindet sich aber permanent in Alarmbereitschaft. So ist er dazu verpflichtet, eigenständig einzugreifen, sobald ein Warnsignal das verlangt. Fahrzeuge dieser Bauart können eine ganze Reihe von Aufgaben selbst übernehmen. Auch die automatische Steuerung ist möglich.

Die Stufe 4 ist die, die bislang in Deutschland aus rechtlicher Sicht erlaubt ist. Demnach ist ein vollautomatisiertes Fahren durchaus erlaubt, aber eben nur in Bereichen die dafür vorgesehen sind.

Das vollautonome Fahren beschreibt die fünfte und letzte Stufe. Die Fahrzeuge fahren hier komplett eigenständig. Ein Fahrer ist nicht mehr erforderlich, stattdessen handelt es sich bei allen Insassen um Passagiere. In diesem Fall kommen Fahrzeuge auch mit sehr komplexen Situationen wie beispielsweise einer Kreuzung im Straßenverkehr oder dem Überqueren ein Kreuzung zu Recht.
Welche Autos können autonom fahren?


Autonomes Fahren gehört natürlich auch zu den Technologien, die einen Großteil der Automobilhersteller auf nationaler und internationaler Ebene beschäftigen. Daher gibt es auch immer mehr Modelle, die technisch dazu in der Lage sind, autonom zu fahren. Die bekanntesten Modelle, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, sind:

Kia EV6
Tesla Model 3
Mercedes EQS
BMW i7
Hyundai Ioniq 5

Die Vermutung, dass die Auswahl an Fahrzeugen, die autonom fahren, zunimmt, sobald die Gesetzeslage offener gestaltet ist, liegt nahe. So wird die Markenauswahl weiter steigen.

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