Landsberg am Lech – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung? Unabhängig vom Alter müssen sich alle Erwachsenen mit der Frage auseinandersetzen: Wer soll meine Angelegenheiten regeln, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? In einem informativen Vortrag, organisiert vom Landsberger Seniorenbeirat, klärte Rechtsanwältin Vera Simeth-Lukas interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Rechtslage und die damit verbundenen Fallstricke auf.
Eine der Haupterkenntnisse des Vortrags war, dass ohne eine wirksame Vorsorgevollmacht das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellt, wenn die Handlungsfähigkeit einer Person eingeschränkt ist. Seit Anfang 2023 ist es Ehegatten gestattet, ohne Vorsorgevollmacht für ihren Partner zu handeln, allerdings ist dies auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. Alle anderen volljährigen Personen dürfen ohne Vollmacht nicht von Partnern oder Familienangehörigen vertreten werden.
"Überlegen Sie gut, wem Sie eine Vollmacht erteilen", warnte die Rechtsanwältin. Denn mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sind weitreichende Rechte und Verpflichtungen verbunden, die im Voraus mit der bevollmächtigten Person abgestimmt sein sollten. Diese Person kann nicht nur über den Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten entscheiden, sondern auch Geldgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers tätigen.
Vera Simeth-Lukas erläuterte zudem die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Vollmachten, die auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam sind. Besonders betonte sie die Wichtigkeit, Patientenverfügungen mit dem Hausarzt abzustimmen. Sollte keine geeignete Person als Vollmachtnehmer für die Vorsorgevollmacht zur Verfügung stehen, ist es allemal besser, eine Betreuungsverfügung zu unterschreiben. In Landsberg bietet der Betreuungsverein des Roten Kreuzes Unterstützung und Beratung an. Weitere Informationen sind unter www.brk-starnberg.de verfügbar.
Abschließend wies Vera Simeth-Lukas auf die kostenlose Broschüre "Betreuungsrecht" hin, die detaillierte Informationen zur Vorsorgevollmacht bietet und beim Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.de bestellt werden kann. Die Broschüre ist auch bei Thorsten Winzer in der Stadtverwaltung, Zimmer 0.13, und im Mehrgenerationenhaus der AWO erhältlich.
Die Veranstaltung des Landsberger Seniorenbeirats war eine wertvolle Gelegenheit, die Komplexität des Betreuungsrechts zu verstehen und den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung rechtzeitiger Vorsorgemaßnahmen nahezubringen.
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://aloys.news/
Kommentare