Landsberg am Lech – Diese Woche wurde an den Einfallstraßen der Stadt Landsberg Schilder angebracht, die Autofahrende auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden hinweisen. Die STVO-Novelle vom April 2020 regelt den verpflichtenden Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, der innerorts mindestens 1,5 Metern und außerorts 2 Meter vorschreibt. Mit der gemeinsam initiierten Aktion des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) Kreisverbands Landsberg am Lech und der Stadt Landsberg soll das Radfahren attraktiver und sicherer und gefährliche Situationen vermieden werden. „Mit den Schildern wollen wir mehr Bewusstsein schaffen, Aufklärung leisten und für Akzeptanz der Regelungen sorgen", erklärt Moritz Hartmann, Zweiter Bürgermeister der Stadt Landsberg.

Die Hinweisschilder befinden sich in folgenden Einfallstraßen: Epfenhauser-, Münchener-, Schwiftinger-, Weilheimer-, Schongauer-, Augsburger-, Breslauer- sowie Erpftinger Straße.