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Wichtiger Erfolg der Stadt Landsberg um Millionenzahlung im Swap-Streit mit dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser beim Landgericht München

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Symbolfoto: aloys.news

Landsberg – Mit Urteil des Landgerichts München I vom 13.04.2021 (Az. 3 O 6368/12) wurde die Zahlungsklage des Bankhauses Hauck & Aufhäuser gegen die Stadt Landsberg am Lech wegen ausstehender Zahlungen aus Swap-Geschäften über EUR 5,88 Mio. abgewiesen.

Das Bankhaus Hauck & Aufhäuser hatte die Stadt Landsberg am Lech auf Zahlung verklagt, nachdem die Stadt die Zahlungen aus den Swap-Geschäften eingestellt hatte. Die Zahlungseinstellung der Stadt Landsberg am Lech hat sich nunmehr als berechtigt erwiesen.

Im Laufe des seit 2012 andauernden Prozesses hatte sich herausgestellt, dass das Bankhaus Hauck & Aufhäuser entgegen der Zusicherungen im Rahmen der ursprünglichen Beratung den Abschluss kommunalrechtlich unzulässiger Swap-Geschäfte empfohlen hatte. Im Rahmen eines Parallelverfahrens hatte sich sogar ergeben, dass den Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser die Unzulässigkeit der empfohlenen Geschäfte zum Zeitpunkt der Empfehlung bekannt war.

Das Landratsamt Landsberg versagte unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich im Strafverfahren vorgelegten Gutachten die Genehmigung der Swap-Geschäfte. Daraus ergab sich die endgültige Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte, auf die sich die Stadt im Prozess berufen hatte.

Das Landgericht München I äußerte bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09.02.2021 die vorläufige Einschätzung, dass die Swap-Geschäfte der Stadt Landsberg am Lech als unwirksam einzuordnen seien. Das Landgericht sah sich durch die Entscheidung des Landratsamtes Landsberg über die Versagung der Genehmigung in seiner Auffassung über die Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte bestätigt.

Diese Einschätzung des Landgerichts ist jetzt die Grundlage für die Abweisung der Zahlungsklage des Bankhauses Hauck & Aufhäuser. Aufgrund der Unwirksamkeit der Swap-Geschäfte wurde die Stadt Landsberg am Lech von einer weiteren Zahlungspflicht befreit. Für die Forderungen des Bankhauses i.H.v. aktuell etwa 5,88 Millionen Euro besteht insofern keine Rechtsgrundlage.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Landsberg am Lech, Doris Baumgartl, freut sich sehr über das Urteil: „Das Verfahren lief seit zehn Jahren. Es war ein langer und steiniger Weg. Das Urteil stellt eine wichtige Entlastung des kommunalen Haushaltes der Stadt dar."

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