Zugleich wurde gerügt, dass mit kommunalen Mitteln – denen des Landkreises und über die Kreisumlage auch denen der Gemeinden – Stellen finanziert werden, die ausschließlich Staatsaufgaben erledigen. Dabei haben alle Landkreise in Bayern vergleichbare staatliche Finanzierungsde- fizite, wenn auch nicht in derselben Höhe wie der Landkreis Fürstenfeldbruck: hier beträgt das Volumen 12 Millionen Euro. Die Zusage des Freistaats Bayern, in den kommenden fünf Jahren zusätzliche staatliche Stellen den Landratsämtern zuzuweisen, wird diese Defizite auch nicht annähernd ausgleichen können.
Für die Erledigung der kommunalen Aufgaben wird als notwendig festgestelltes Personal in einem großen Umfang nicht eingestellt werden können. Der Landkreis hatte bereits im Dezember 2023 darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere kommunale Baumaßnahmen aufgrund der Personalvakanzen nicht mehr so zügig bearbeitet werden können wie bisher gewohnt. Der Landkreis wird in Anbetracht des enormen staatlichen Personaldefizits in 2024 nur sehr wenig Personal für kommunale Aufgaben und gar kein zusätzliches Personal für Staatsaufgaben einstellen. Es wird darum in den nächsten Monaten und Jahren unter Umständen zu längeren Wartezeiten und Bearbeitungszeiten kommen.
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