Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den von der Bundesregierung geplanten Heizkostenzuschlag für Wohngeldempfänger, kritisiert ihn aber als zu niedrig. Laut Entwurf des Bundesbauministeriums soll der Zuschuss für eine Person 135 Euro, für zwei Personen 175 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 35 Euro betragen und im Sommer an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Der vzbv fordert eine Hilfe von durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt.

„Verbraucher mit geringem Einkommen trifft der aktuelle Preisschock am Energiemarkt hart. Es ist gut, dass die Bundesregierung diese Haushalte unterstützen will. Allerdings plant die Ampel-Koalition die Hilfe zu niedrig. Angesichts explodierender Rechnungen wäre eine Unterstützung von durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt angemessen", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Heizkostenzuschlag erhöhen und Energiesperren aussetzen

Das Bauministerium hat am 10. Januar eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf veröffentlicht, darin aber keine eigenen Zahlen für die Berechnung des Zuschlags vorgelegt. Laut dem Energiepreisvergleichsportal Check24 haben inzwischen mehr als 1.000 Gasgrundversorger ihre Preise im Schnitt um 71,2 Prozent erhöht. Die Preiserhöhungen betreffen rund 3,6 Millionen Haushalte. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wurden von dem Portal zusätzliche Kosten von durchschnittlich 1.078 Euro pro Jahr errechnet. Selbst bei einem konservativen Ansatz würden die Zusatzkosten demnach über 500 Euro pro Haushalt und Jahr liegen.

Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Heizkostenzuschlag anzuheben, auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt.

Laut Plänen des Bauministeriums soll der Heizkostenzuschuss erst nach der Heizperiode ausgezahlt werden. Allerdings wird ein Teil der berechtigten 710.000 Haushalte schon während der Heizperiode mit stark gestiegenen Heizkostenrechnungen konfrontiert sein.

Damit Verbraucher aufgrund der explodierenden Preise diesen Winter nicht frieren müssen, fordert der vzbv die Politik zudem auf, Strom- und Gassperren für zahlungsunfähige Haushalte bis zum 30.04.2022 auszusetzen.