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Wohngeld Plus im Landkreis Weilheim-Schongau seit 1. Januar in Kraft. Zahl der Anträge verdoppelt

Wohngeld Plus im Landkreis Weilheim-Schongau seit 1. Januar in Kraft. Zahl der Anträge verdoppelt Archivbild: aloys.news

 Landkreis Weilheim-Schongau – Zum 1.Januar 2023 ist in Deutschland das so genannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten und damit auch im Landkreis Weilheim-Schongau gültig. Das staatliche Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens für alle Bürgerinnen und Bürger, welcher nur auf Antrag geleistet wird. Mit dem Wohngeld Plus kommt es für die berechtigten Personen zu einer deutlichen ökonomischen Verbesserung. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Anzahl der Haus- haltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung ab.

Durch Wohngeld Plus wird es ab 2023 auch im Landkreis zu höheren Wohngeldleistungen kommen. Dieses Gesetz wurde von der deutschen Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebracht, so dass es aufgrund der komplexen Sachbearbeitung in der Schongauer Wohngeldstelle zu längeren Wartezeiten kommen kann. Alle Anträge auf Wohngeld werden sukzessive bearbeitet und bis Dezember 2022 nach dem gültigen Recht 2022 und ab Januar 2023 nach gültigen Recht 2023 entschieden. Für bestehende Wohngeldfälle erfolgt voraus- sichtlich noch im Januar 2023 eine automatische Anpassung samt Zahlung. Wohngeldemp- fänger müssen dafür nichts unternehmen. Alle Anträge werden in der Regel nach dem Ein- gangsdatum bearbeitet.

„Unser Team in Schongau erhält seit Monaten eine steigende Flut an Anträgen, diese haben sich seit Oktober bereits verdoppelt", sagt Peter Utzschneider, Fachlicher Leiter des Sachbereichs Wohngeld im Landratsamt Weilheim-Schongau. Durch die neue Gesetzeslage 2023 sei ab Jahresbeginn zusätzlich mit einem weitaus höheren Antragsaufkommen und mit zu- sätzlichen Anfragen zu rechnen, so Utzschneider. „Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage – gerade durch die Preissteigerungen und die hohen Energiekosten – viele Bürgerinnen und Bürger stark unter Druck setzt." Daher bittet Utzschneider um Verständnis und Geduld bei den Antragstellern: „Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten."

Utzschneider weist darauf hin, dass es wegen des hohen Fallaufkommens und aus rechtli- chen Gründen nicht möglich sei, Anträge telefonisch zu stellen. „Aber wir haben eine zentra- le Hotline eingerichtet, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beraten lassen können", sagt Utzschneider. Ebenso werde gerade eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, bei denen Unterlagen abgegeben und Formulare abgeholt werden können. Die Formulare liegen ebenso in den Wohnsitzgemeinden aus. „Gerne schicken wir die Formulare im Einzelfall auch mal postalisch zu", sagt Utzschneider. Für alle Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau findet die Sachbearbeitung zentral durch die Wohngeldstelle in Schongau statt.

Auch der so genannte „Heizkostenzuschuss II" (nach Heizkostenzuschussgesetz) soll von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Dieser einmalige Zuschuss wird nach Vorliegen der Voraussetzungen voraussichtlich bis Ende Februar 2023 geprüft und ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist ein Bezug von Wohngeld im Zeitraum vom 1.9.2022 bis zum 31.12.2022.

Übrigens: Bürgerinnen und Bürger können proaktiv dazu beitragen, ihre Antragsabwicklung auf Wohngeld Plus zu beschleunigen. „Wenn man seinen Antrag gleich vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreicht und möglichst auf verzichtbare Nachfragen – etwa zum Bearbeitungsstand – verzichtet, kann es schon deutlich schneller gehen", so Utzschneider. Zudem bestehe die Möglichkeit einer papierlosen Online-Antragstellung auf der Website des Landkreises www.weilheim-schongau.de. Dort finden sich ebenso alle Formulare und alle Informationen über Voraussetzungen und die nötigen Angaben. (Anträge unter „Formulare", dann „Online" stellen bzw. Infos unter „Was erledige ich wo/„W" wie „Wohngeld beantragen"). Nicht zuletzt lässt sich mit dem Wohngeld-Rechner auf der Website überprüfen, ob grundsätzlich überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wichtig: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (manuell oder elektronisch signiert).

Anfragen sind per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Hotline 08861/2113143 möglich, Wohngeldanträge sind bei den Wohnsitzgemeinden und im Landratsamt Weilheim, Pütrichstraße 8, und in der Dienststelle Schongau, Bauerngasse 5 erhältlich.

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