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Wohngeldantrag geht in Bayern online. Zu den 35 Behörden, die bereits dabei sind, gehört der Landkreis Weilheim-Schongau

Bayern – Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld beantragen: Die Einführung des vom Freistaat Bayern entwickelten Online-Wohngeldantrags auf Mietzuschuss in den bayerischen Wohngeldbehörden hat begonnen. Bei rund einem Drittel der bayerischen Wohngeldbehörden können Anträge bereits online gestellt werden. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Für viele Haushalte ist Wohngeld eine wichtige Unterstützung bei ihren Wohnkosten. Ich freue mich, dass Bürgerinnen und Bürger bald bayernweit den Antrag auf Mietzuschuss bequem und einfach online stellen können. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung. Auf der Internetseite ihrer kreisfreien Stadt oder ihres Landkreises oder im BayernPortal können Bürgerinnen und Bürger sehen, ob der Online-Antrag in ihrer Wohngeldbehörde bereits angeboten wird. Ich bin zuversichtlich, dass weitere Behörden bald folgen und die Online-Antragstellung bald bayernweit möglich sein wird."

Mit dem Online-Wohngeldantrag entfällt der Ausdruck des Antragsformulars und das Versenden mit der Post. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach: „Die Bürgerinnen und Bürger sind es inzwischen gewöhnt Serviceleistungen auch online zu nutzen und erwarten das auch von ihren Behörden. Mit dem Online-Wohngeldantrag sind wir hier wieder ein gutes Stück weiter. So modernisieren wir die Verwaltung Schritt für Schritt und digitalisieren den Freistaat Bit für Bit."

Das intelligente Online-Formular hilft den Nutzern beim Ausfüllen zum Beispiel durch ergänzende Informationen zu den jeweiligen Fragen. Je nach Angabe werden weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet. Erforderliche Nachweise zum Beispiel für die Miete und das Einkommen können hochgeladen und mit dem Antrag übermittelt werden. Die Eingabe kann lokal zwischengespeichert und später fortgesetzt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Online-Wohngeldantrag auf Mietzuschuss mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt. Die technische Umsetzung des Online-Wohngeldantrags erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. In den Städten Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg und Straubing sowie in den Landkreisen Aschaffenburg und Fürth wurde der Antrag ab Ende 2019 im Testbetrieb bereits auf seine Tauglichkeit in der Praxis erprobt. Derzeit arbeiten die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Onlineantrag noch nicht verfügbar ist, daran, in ihren Behörden die technischen Voraussetzungen für den Online-Wohngeldantrag zu schaffen. Der Online-Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum soll im nächsten Jahr folgen.

Die Kommunen, die den Online-Wohngeldantrag bereits anbieten, sind im BayernPortal unter folgendem Link einsehbar: https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineservice/41887779239. 

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