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Zivilcourage und Denunziantentum – heute vor 80 Jahren wurden die Geschwister Scholl verraten

Lichthof der Uni München Archivfoto: aloys.news

Dießen/München – Am 18. Februar 1943 beobachtet der Hausschlosser der Universität, Jakob Schmid, das Geschwisterpaar Hans und Sophie Scholl beim Verteilen von Flugblättern im Lichthof der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose" protestieren mit ihrer Aktion gegen den Krieg und die Diktatur Hitlers. Schmid verrät sie an die Gestapo, die Hans und Sophie Scholl zusammen mit Christoph Probst, einem weiteren Mitglied der "Weißen Rose", verhaftet.


Der NS-Staat will an den drei Verhafteten ein Exempel statuieren und setzt den Prozess bereits für den 22. Februar 1943, also nur vier Tage nach der Festnahme der Studenten an. Roland Freisler, der Präsident des Volksgerichtshofes, kommt eigens von Berlin nach München, um den Prozess zu führen. Die Verhandlung gegen die Geschwister Scholl und Probst dauert von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr und endet mit dem Todesurteil für die drei Angeklagten.

Das Urteil wurde wie folgt begründet: „Die Angeklagten haben im Krieg in Flugblättern zur Sabotage der Rüstung und zum Sturz der nationalsozialistischen Lebensform unseres Volkes aufgerufen, defaitistische Gedanken propagiert und den Führer aufs gemeinste beschimpft und dadurch den Feind des Reiches begünstigt und unsre Wehrkraft zersetzt."

Das Urteil wurde noch am gleichenTag um 17 Uhr im Gefängnis Stadelheim vollzogen. Den Eltern der Geschwister Scholl gelang es noch, ihre Kinder kurz vor der Enthauptung für wenige Minuten zu sehen. In den Folgemonaten fanden weitere Prozesse gegen Mitglieder der „Weißen Rose" statt. Viele ihrer Mitglieder wurden ebenfalls zum Tod verurteilt.

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