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Kunstminister Sibler weitet Würdigung aus – Bewerbung für Kunstförderpreis bis 15. März 2021 – Bewerbung für Arbeitsstipendium bis 1. März 2021

Eine Gattung des Übersetzens ist die literarische Übersetzung. Symbolfoto: aloys.news

München – Die Würdigung der Leistungen literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer im Freistaat wird ausgeweitet. Neben dem jährlichen Arbeitsstipendium lobt Kunstminister Bernd Sibler erstmals einen vierten Kunstförderpreis in der Sparte Literatur aus, der vorrangig für eine literarische Übersetzerin bzw. einen literarischen Übersetzer in der Anfangsphase ihres/seines Schaffens vorgesehen ist. Der Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Das Arbeitsstipendium, das seit 2009 jährlich für ein anspruchsvolles Übersetzungsvorhaben vergeben wird, ist mit 7.000 Euro dotiert. „Die literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer schlagen Brücken zur Weltliteratur. Sie ermöglichen uns, eine Fülle von Büchern aus verschiedenen Sprachen und Kulturen zu lesen. Diese wichtige kulturelle Leistung honoriert der Freistaat mit einem fest vorgesehenen Preis über das jährliche Arbeitsstipendium hinaus", so Staatsminister Sibler.

Vorschläge für den Kunstförderpreis können von dritter Seite bis zum 15. März eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung für diesen Preis ist nicht möglich. Der Preis ist für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen in der Anfangsphase ihres Schaffens vorgesehen. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.

Für das Arbeitsstipendium können sich Übersetzerinnen und Übersetzer aus Bayern noch bis zum 1. März 2021 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewerben. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Nähere Informationen zu den Bayerischen Kunstförderpreisen finden Sie hier: Künstlerförderung (bayern.de)

Nähere Informationen zum Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter: Literaturförderung (bayern.de)


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