Herrsching – Zur Realisierung eines Gymnasiums in Herrsching hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert, um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden.
Das Aufstellungs-/Änderungsverfahren wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung im Dezember 2019 eingeleitet. Nachdem die im Rahmen der anschließenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur Planung im Bauausschuss beschlussmäßig behandelt wurden, erfolgten über das Jahr 2020 zahlreiche weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse in die Planung eingearbeitet wurden.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen samt Untersuchungsberichte beginnt am Donnerstag, den 25.02.2021. Die Auslegungsfrist läuft bis einschließlich 09.04.2021. Die Bekanntmachungen dafür sind bereits auf der gemeindlichen Internetseite zu finden.
Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zur Planung vorbringen. Sämtliche Unterlagen werden auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht, können jedoch nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der geltenden Corona-Maßnahmen auch in der Verwaltung eingesehen werden.
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