Landkreis Landsberg am Lech – Das Landratsamt Landsberg am Lech informiert, dass die Behörde am 16. Februar 2021 (auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 der 11. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung) eine Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen Orten unter freiem Himmel erlassen hat. Es geht dabei um Orte, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Die Allgemeinverfügung gilt seit 18. Februar 2021.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7/2021 und betrifft folgende Örtlichkeiten:
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