Landkreis Landsberg am Lech – Grundsätzlich erlischt eine Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Durch das fortdauernde Infektionsgeschehen der Pan...