München – Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen: • Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmswe...