Landkreis Landsberg am Lech – Für das bevorstehende Schuljahr 2021/2022 weist das Landratsamt Landsberg am Lech darauf hin, dass nur Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförde- rungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die ...