Bayern – Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage, sein Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls seinen Batteriespeicher in das Marktstammdatenregister eintragen. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Dabei ist es egal, ob es sich um neue oder bestehende Anlagen handelt. Das gil...