Landkreis Landsberg am Lech – Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage, können ab sofort am Gesundheitsamt Landsberg am Lech, bis auf weiteres keine Erst- und Folgebelehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis) durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis