München – Laut einer heutigen Pressemeldung der Staatskanzlei in München stellt die Bayerische Staatsregierung die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat heute in einer Kabinettssitzung den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe" freigemacht: Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert. Das klare Signal ist: Bayern steht in der schwierigen Zeit zu seinen Unternehmen und Selbstständigen.

Bund und Länder arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der „Novemberhilfe". Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 

Die Corona-Pandemie stellt gerade auch die Schulen vor große Herausforderungen. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es dabei, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Auch und gerade in den aktuellen Corona-Zeiten ist für die gute Unterrichtsversorgung die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit von Lehrkräften und schulischem Personal entscheidend. Um Engpässen durch die Corona-Pandemie vorzubeugen, stellt Bayern für das laufende Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und sogenannte Schulassistenzen für Aufgaben außerhalb des Unterrichts bereit. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 20 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Die Personalmittel werden je nach Erfordernis vor Ort flexibel für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse bereitgestellt.