Nach der gestrigen Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die Koaliton aus SPD, FDP und Grüne äußert sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Kießling (Wahlkreis Landsberg-Starnberg) wie folgt: „Die Ampel hat am gestrigen Freitag mit ihrer willkürlichen Änderung des Bundeswahlgesetzes einen Systemwechsel beschlossen, der einen klaren Angriff auf die Opposition darstellt und ein Schlag ins Gesicht aller Wählerinnen und Wähler ist!

Für mich steht fest: Wer gewählt wird, muss auch ein Mandat erhalten. Alles andere ist wähler- und demokratiefeindlich. Wenn eine Partei also fast alle Wahlkreise in einem Bundesland gewinnt, aber an der 5-Prozent-Hürde scheitert und dann alle Mandate verfallen, ist das eine massive Missachtung des Wählerwillens. Denn Wählerinnen und Wähler werden damit ihrer Stimme beraubt. Zahlreiche Wahlkreise werden somit künftig keinen direkt gewählten Abgeordneten und somit keine unmittelbare Interessensvertretung im Bundestag haben.

Diese fundamentale Änderung wirft zahlreiche Fragen zum demokratischen Selbstverständnis von SPD, Grünen und FDP auf. Wer so seine Macht zementieren und die Opposition aus dem Parlament entfernen möchte, betreibt Machtmissbrauch und trägt eine zutiefst undemokratische Haltung in sich! CDU und CSU werden das nicht auf sich beruhen lassen. Aus diesem Grund werden wir gegen dieses verfassungswidrige Ampel-Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und damit für den Wählerwillen kämpfen!"