Weilheim – Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie bleiben die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) vorläufig bestehen. Bisher galten die Erleichterungen für Betriebe, in denen Kurzarbeit bis spätestens 31. März 2021 neu oder erneut eingeführt wird. Diese Frist wurde nun bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert. ...