Starnberg – In den frühen Stunden von Freitag, 30. Juni, zwischen 0.45 Uhr und 0.55 Uhr, parkte ein junger Mann seinen VW auf dem Parkplatz vom McDonalds in Starnberg. Als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte stellte er Kratzer und eine Delle an der Fahrertüre fest. Der Verursacher hinterließ nur eine Serviette mit einer Telefonnummer. Name, Anschrift oder Fahrzeugdaten waren nicht enthalten. Der Geschädigte fuhr im Anschluss zur Polizeiinspektion Starnberg und erstattete Strafanzeige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Nur eine Telefonnummer am Unfallort zu hinterlassen reicht nicht aus. Der Gesetzgeber hat das Reglement zu einem Verkehrsunfall im §34 StVO verankert und bei Nichteinhaltung dies im §142 StGB unter Strafe gesetzt. So muss die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und die Art der Beteiligung ermöglicht und eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet werden. Wenn kein Kontakt zum Geschädigten hergestellt werden kann, ist die örtlich zuständige Polizei hinzuzuziehen. Zeugen zu det Unfallflucht sollen sich bitte mit der Polizei Starnberg (Tel. 08151 – 3640) in Verbindung setzen, erklärt Polizeihauptmeister Christian Blümig.
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