Archivfoto: aloys.news
Landkreis Landsberg am Lech – Wie die Pressestelle des Landratsamtes des Landkreises Landberg am Lech soeben meldet, ist im Landkreis seit heute, 14.12.2020 die Grenze von 200 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen überschritten worden, die so genannte 7-Tage-Inzidenz (200,3 laut RKI).
Daher gelten ab dem Folgetag – 15.12.2020 – zusätzlich zu den bisher schon geltenden Vorschriften der 10. Bayerischen Infektionsschutz- maßnahmenverordnung - folgende Regeln:
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
- Dazu
- Es sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
- An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.
- Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
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