Landkreis Starnberg – Maximilian Mayer, Behindertenbeauftragter des Landkreises Starnberg, macht darauf aufmerksam, dass es seit kurzem wieder eine Notfallbereitschaft von Gebärdensprach-Dolmetschern gibt. In Krisen- oder Notsituationen haben es gehörlose Menschen nämlich schwer, sich verständlich zu machen. Mitarbeitende der Polizei, Personal medizinischer oder anderer Einrichtungen können über die Rufnummer 0800 522 11 22 mit Gebärdensprachdolmetschern verbunden werden, die die Kommunikation mit gehörlosen Menschen begleiten.
Anrufe bei Polizei, Bereitschaftsarzt, Frauenhaus, Seelsorge oder anderen Ansprechpartnern, können für gehörlose Menschen, in unerwarteten Krisen- oder Notsituationen, ein unüberwindbares Problem darstellen. Besonders dann, wenn abends, an Wochenenden und Feiertagen in der Eile kein Gebärdendolmetscher zur Verfügung steht. Um dieser Barriere entgegenzutreten, wurde das Notfallbereitschaftsprojekt des Landesverbands Bayern der Gehörlosen e.V. etabliert, dass eine Rufbereitschaft von Gebärdensprachdolmetschern in Bayern anbietet.
Mitarbeitende der Einrichtung, des Krankenhauses oder der Polizei können bei Bedarf die 0800 / 5 22 11 22 anrufen. Alternativ können sich gehörlose Menschen über den Anbieter Tess-Relay mit Rufnummer verbinden lassen (Tess mit blauer Anruftaste kontaktieren/ in der Tess-App blaues Symbol drücken).
Das Angebot ist montags bis freitags von 17 bis 8 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr erreichbar.
Weitere Informationen unter www.nfb.lvby.de.
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