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Kripo Fürstenfeldbruck durchsucht 18 Wohnungen in Landkreisen Fürstenfeldruck und Dachau wegen Kinderpornografie

Blaulicht Symbolbild: aloys.news

Fürstenfeldbruck/Dachau – Erneut setzen Polizei und Justiz ein deutliches Signal im Kampf gegen Kinderpornografie. Im Rahmen einer groß angelegten Durchsuchungsaktion der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck wurden am heutigen Tag 18 Wohnobjekte in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau durchsucht. Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.

Rund 80 Kräfte rückten in den frühen Morgenstunden des 14.12.2023 zu den Wohnanwesen der Tatverdächtigen aus, um die von der Staatsanwaltschaft München II beantragten richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse zu vollziehen. Die zu Hause aufgesuchten Tatverdächtigen, im Alter von 16 bis 63 Jahren, stehen im Verdacht, kinderpornografische Daten zu besitzen oder zu verbreiten.

Insgesamt konnten 96 Datenträger, darunter Mobiltelefone, Tablets und Festplatten, als Beweismittel sichergestellt werden, welche nun aufwendig ausgewertet werden müssen. Durch die Aktion soll den Tatverdächtigen deutlich aufgezeigt werden, dass sich Straftäter in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken können. Hinter jedem Fall von Kinder- und Jugendpornografie stehen dramatische Schicksale der Opfer. Die Polizei und Justiz werden auch in Zukunft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, den Straftätern das Handwerk zu legen.

Um mit Nachdruck konsequent und effektiv dem Kriminalitätsphänomen entgegenwirken zu können, wurde im Oktober 2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eine neue Spezialeinheit, das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI), eingerichtet.

Im Jahr 2021 erfolgte zudem eine Rechtsänderung, die den bloßen Besitz von Kinderpornografie, beispielsweise kinderpornografische Fotos auf dem Handy, unter Strafe stellt – zum Schutz der Opfer und zur Erhöhung des Strafverfolgungsdrucks. Damit stellt bereits der Besitz von Kinderpornografie den Tatbestand eines Verbrechens dar, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

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