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Landratsamt Fürstenfeldbruck erläßt Abkochanordnung für Trinkwasserversorgung Türkenfeld

Landratsamt Fürstenfeldbruck erläßt Abkochanordnung für Trinkwasserversorgung Türkenfeld Symbolbild: aloys.news

Türkenfeld (Landkreis Fürstenfeldbruck) – Aufgrund des Auffindens von Siebenschläfern (Nagetier) in einem der beiden Trinkwasserhochbehälter in Türkenfeld, welche im Rahmen einer routinemäßigen Ortsbesichtigung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck entdeckt wurden, wird für die Trinkwasserversorgung Türkenfeld mit Ortsteilen Zankenhausen, Pleitmannswang, Peutenmühle, Burgholz, Klotzau, am Guggenberg, am Steingassenberg und Birkenweg-Außenbereich ein Abkochgebot vorsorglich angeord- net.

Der betreffende Hochbehälter wurde unverzüglich nach Auffinden der Siebenschläfer vom Trinkwassernetz genommen, das betreffende Wasser abgelassen und eine Reinigung und Desinfektion in Auftrag gegeben. Außerdem wurde eine bakteriologische Beprobung des Trinkwasserortsnetzes beauftragt.

Aufgrund einer nicht gänzlich ausschließbaren möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, hat das Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck im Benehmen mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck sowie in Absprache mit der Gemeinde Türkenfeld ein Abkochgebot für das Trinkwasser für alle in Türkenfeld mit Ortsteilen Zankenhausen, Pleitmannswang, Peutenmühle, Burgholz, Klotzau, am Guggenberg, am Steingassen- berg, Birkenweg-Aussenbereich wohnenden Abnehmer ausgesprochen.

1. Das Wasser, welches aus den Anlagen der Trinkwasserversorgung entnommen wird, darf ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säf- te, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) oder zum Zähneputzen nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (bis es sprudelt und dann abkühlen lassen).

2. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60° C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.

3. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen!

Besorgte Bürger können sich beim Kundencenter der Stadtwerke FFB unter der Telefonnummer 08141-4010 melden. Sobald die Befunde der angeordneten Untersuchung eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachweisen, wird wieder über die Aufhebung des Abkochgebotes informiert werden.

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