Landkreis Landsberg am Lech – Am 03.02.2022 hat das Landratsamt Landsberg am Lech den Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Bei insgesamt fünf an den Lechstaustufen 15 sowie 18 tot aufgefundenen Schwänen wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschließheim das H5N1-Geflügelpestvirus nachgewiesen und anschließend durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.
Immer wieder Funde am Lech
Insbesondere am Lech überwintern viele Wasservögel verschiedenster Arten, was auch in den letzten Jahren immer wieder zu Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln geführt hat. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith erläutert hierzu: „Weil davon auszugehen ist, dass sich das Vogelgrippevirus auch dieses Jahr wieder am Lech ausgebreitet hat, verfügt der Landkreis am 04.02.2022 per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen entlang des Lechs mit mehr als 50 Tieren.
Der Lech stellt aufgrund seiner Flussrichtung von Süd nach Nord ein großes Brut- und Rastgebiet von Wildvögeln in Süddeutschland dar. Veith erläutert, dass gerade Wasservögel bei der Verbreitung von AI-Erregern besonders relevant sind: „Insofern sind ufernahe Regionen, in denen viele Wasservögel vorkommen, brüten oder rasten, von besonderer Bedeutung. Gerade am Lech mit seinen vielen Sammel-, Rast- oder Brutorten für zahlreiche Wasservögel verschiedener Arten handelt es sich daher um ein Risikogebiet, an dem wir in den letzten Jahren ja auch immer wieder Nachweise des Geflügelpestvirus hatten. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden".
Neues Tiergesundheitsrecht lässt mehr Spielraum für Behörden
Für Geflügelhaltungen entlang des Lechs ab mindestens 50 Tieren gilt ab sofort die Stallpflicht Das im Frühjahr 2021 neu gefasste europäische Tiergesundheitsrecht eröffnet den zuständigen Behörden vor Ort nunmehr Möglichkeiten, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Geflügels vor dem Eintrag von Seuchen zielgerichtet anzupassen.
Insbesondere sind hier auch Ausnahmemöglichkeiten für Kleinstbestände unter 50 Tiere vorgesehen. „Die größeren, im direkten Umfeld des Lechs liegenden, landwirtschaftlichen Geflügelhalter haben existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden bei einem Geflügelpestausbruch in Ihrem Bestand zu befürchten. Zugleich haben sie jedoch die baulichen Möglichkeiten, ihr Geflügel tierschutzgerecht in geschlossenen Ställen aufzustallen und verfügen über wirksame Hygieneschleusen. Da mittlerweile gesichert ist, dass eine Gefährdung der Nutztierbestände hauptsächlich über den Auslauf im Freien besteht, kann die Gefahr eines Ausbruchs in diesen Betrieben durch die Anordnung der Aufstallung also sehr wirkungsvoll reduziert werden", so Dr. Veith. Alle dem Veterinäramt bekannten Betriebe entlang des Lechs mit mehr als 50 Tieren wurden bereits angeschrieben und über die Aufstallungspflicht informiert.
Auch Hobbyhalter sollten möglichst aufstallen
In Hobbybeständen sind im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Tierhaltungen in der Regel nur geringe wirtschaftlichen Schäden zu befürchten. Gleichwohl empfiehlt das Veterinäramt auch den Hobbyhaltern, ihre Tiere möglichst im Stall zu halten oder mittels Überdachung und Umzäunung so zu sichern, dass der Kontakt von Wildvögeln mit den gehaltenen Tieren vermieden wird.
Was beim Auffinden verendeter oder erkrankter Wildvögel zu tun ist
Das Veterinäramt Landsberg bittet, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt Landsberg, Telefon: 08191-129-1374 bzw. außerhalb der Dienstzeiten die Leitstelle Fürstenfeldbruck, Tel. 112 zu wenden. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11/2022. Infos auch unter www.landratsamt-landsberg.de
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