Schriftgröße: +
3 Minuten Lesezeit (667 Worte)

Keine weiteren Öffnungen im Landkreis Starnberg wegen 7-Tages-Inzidenz von 70,20 möglich. Die Regelungen ab Montag, 22. März im Einzelnen

Ab Montag findet Präsenzunterricht im Landkreis Starnberg mit Mindestabstand statt. Archivfoto: aloys.news

Landkreis Starnberg – Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI heute bei 70,20. Damit liegt der Wert zwischen 50 und 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen bleibt es damit bei den bisherigen Regelungen. Öffnungen, wie beispielsweise der Außengastronomie, sind nicht möglich.

Die Regelungen im Einzelnen:

Schulen und Kindertageseinrichtungen

Für die kommende Woche, vom 22. März bis 28. März, gilt folgendes:

Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.

Organisierte Spielgruppen sind ebenfalls zulässig sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb) und die entsprechenden Schutz-und Hygienevorgaben eingehalten werden.

Diese Festlegungen erfolgt aufgrund der §§ 18 Abs. 1 Satz 4, 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV).

Keine weiteren Öffnungsschritte für Handel, Gastronomie etc. möglich

Im Landkreis Starnberg kommt es in der nächsten Woche zu keinen weiteren Öffnungsschritten für Außengastronomie, Theater oder auch Kino.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat darüber informiert, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage ausgegangen werden kann. Es sei zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Es hat mitgeteilt, dass bis auf Weiteres das Einvernehmen zu Öffnungsschritten (nach § 27 BayIfSMV) nicht erteilt wird. Es würden zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März abgewartet werden.

Landrat Stefan Frey: „Aus meiner Sicht wäre eine gezielte Lockerung für bestimmte geeignete Bereiche, wie den Einzelhandel, sicherlich vertretbar. Insoweit sollte wirklich mehr das konkrete Infektionsgeschehen in den unterschiedlichen Bereichen in den Blick genommen werden und weniger auf starre Inzidenzwerte abgestellt werden. Beim ständigen Auf und Zu und ständigen wöchentlichen Änderungen fehlt letztlich ein klare Linie, die die Menschen auch gut und schlüssig nachvollziehen können. Darunter leidet zunehmend die Akzeptanz der Maßnahmen. Die brauchen wir aber unbedingt solange bis die Impfungen flächendeckend greifen."

Somit gilt:

Kontaktbeschränkung
Die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen gelten unverändert weiter. Das bedeutet: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben (§ 4 der 12. BayIfSMV).

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (click & meet). Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Darüber hinaus sind bestimmte Regelungen zu treffen bzw. einzuhalten, wie beispielsweise der Mindestabstands, die Anzahl der Kunden je Verkaufsfläche, eine Maskenpflicht sowie die Ausarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzeptes (§ 12 der 12. BayIfSMV).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Dazu gehören Regelungen wie beispielsweise die zulässige Besucherzahl unter Einhaltung des Mindestabstandes, die Maskenpflicht, ein Schutz- und Hygienekonzept sowie die Erhebung der Kundendaten (§ 23 der 12. BayIfSMV).

Sport
Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der gültigen Kontaktbeschränkung sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel erlaubt (§ 10 der 12. BayIfSMV).
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Tagesaktuelle Informationen für den Bereich Sport sind gut übersichtlich auch immer auf der Homepage des BLSV abrufbar: bayernsport-blsv.de/coronavirus/ 

Ort (Karte)

0
×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Woche der Ausbildung der Arbeitsagentur Weilheim u...
Wassertemperaturen heute: Ammersee 4.7 Grad, Starn...

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 26. April 2024

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://aloys.news/

Anzeige
Anzeigen
Werben bei aloys.news
Gärtnerei Niedermeier

Beliebteste Artikel

21. September 2023
Aktuelles
Ammersee West – Heute ist der letzte Tag des kalendarischen Sommers. Die Seen sind noch warm. Daher informieren wir Sie weiterhin täglich auf aloys.news wie warm oder auch wie kalt aktuell die Seen si...
30741 Aufrufe
23. Juni 2021
Aktuelles
Starnberg/Herrsching – Folgende Pressemitteilung bekam aloys.news gestern von der Gemeinde Herrsching: Liebe Bürger*innen, derzeit häufen sich wieder die Hinweise auf Zerkarienbefall bei Badenden. Vor...
13987 Aufrufe
15. August 2021
Meinung
In eigener Sache – Es wird keinen Lockdown mehr geben, versprechen uns die Politiker. Statt dessen kommt 3G. Gekauft, gekühlt, getrunken? Schön wär's. Geimpft, genesen, getestet. Ich als Eure Gastgebe...
11340 Aufrufe
09. April 2021
Aktuelles
Landkreis Landsberg am Lech – Antigen-Schnelltests haben ihren Namen daher, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich w...
10662 Aufrufe
01. Juli 2020
Aktuelles
aloys.news ist die regionale, kostenfreie Online-Zeitung für aktuelle Nachrichten, Meldungen und Beiträge aus den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg, Fürstenfeldbruck und Weilheim...
9057 Aufrufe