Starnberg – Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, hat der Ministerrat am 12.01.2021 beschlossen, dass im ÖPNV und im Einzelhandel das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske verpflichtend ist. Der Freistaat stellt für besonders Bedürftige Personen zunächst zweieinhalb Millionen FFP2-Masken zur Verfügung. Die Masken werden morgen im Landratsamt erwartet und von dort an die Betroffenen auf dem Postweg verschickt. Damit auch alle Bedürftigen erfasst werden, werden die Caritas für Wohnsitzlose und die örtlichen Tafeln bei der Erfassung und Verteilung einbezogen. Landrat Stefan Frey: „Masken mit höherer Schutzwirkung können mögliche Übertragungen bei Begegnungen im Alltag noch wirksamer verhindern. Sie müssen jedoch allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen zugänglich sein. Wirksamer Gesundheitsschutz darf nicht am Geldbeutel scheitern."
Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Alle betroffenen Personen ab 15 Jahren erhalten zunächst fünf Schutzmasken.
Leistungsbezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungsbezieher von Asylbewerberleistungen und weitere Gruppen (z.B. Empfänger von Kriegsopferfürsorgeleistungen) erhalten ihre Masken per Post vom Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen.
Leistungsbezieher von SGB II-Leistungen („Hartz IV") bekommen die Masken ebenfalls per Post zugesandt. Zuständig ist hier das Jobcenter Landkreis Starnberg.
Obdachlose Menschen bekommen die Masken von der Caritas, Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz ausgehändigt.
Über die örtlichen Tafeln werden die Menschen mit Masken versorgt, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, aber dennoch über ein zu geringes Einkommen verfügen, um sich die Masken selbst zu beschaffen.
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