Die Öffnung von Theatern und Konzerthäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis - ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 mit negativem Ergebnis. Jeweils unter Beachtung von Rahmenkonzepten, die das StMPG veröffentlicht
Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, d.h. ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis. Jeweils unter Beachtung von Rahmenkonzepten, die das StMPG veröffentlicht.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat dies – einschließlich der Begründung - amtlich bekannt gemacht www.landratsamt-landsberg.de. Die Rahmenkonzepte Kinos und Sport liegen bereits vor. Diese stehen ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Dies neuen Regelungen gelten nur so lange, wie der maßgebliche Wert der 7-TageInzidenz von 100 für den Landkreis Landsberg am Lech an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. In diesem Fall würden die neuen Regelungen ab dem übernächsten Tag der Feststellung wieder außer Kraft treten.
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